Was ist Lichtverschmutzung?

Mit der zunehmenden Urbanisierung und dem verstärkten Einsatz künstlicher Beleuchtung wird die Nacht zunehmend erhellt. Diese, bekannt als Lichtverschmutzung, beschreibt die übermäßige und oft fehlgeleitete Nutzung von künstlichem Licht, die den natürlichen Nachthimmel verändert. Diese Veränderungen, welche Ursprünglich als Fortschritt gedacht waren, haben negative Konsequenzen.

Doch wie stellt man die Ausmaße dieser fest? Und gibt es Maßnahmen in Deutschland als auch in anderen Regionen, um diesen entgegenzuwirken?

Es gibt verschiedene Formen von Lichtverschmutzung:


  • "Himmelsglühen" (gelb-oranger Halo am Nachthimmel)
  • "Blendung" (helles Licht von vorbei fahrenden Autosoder Straßenlaternen)
  • "Lichteinfall" (Einfall von Licht in bestimmten Bereichen)
  • Lichtverschmutzung durch künstliche Satelliten


  • Um die Ausmaße der Lichtverschmutzung zu erfassen, werden in der Astronomie verschiedene Methoden benutzt. Die am häufigsten verwendete, ist die „Bortle-Skala“. Diese wurde von JOHN E. BORTLE im Jahr 2001 veröffentlicht.

    Die Skala reicht von Klasse 1 (sehr dunkler Himmel) bis Klasse 9 (stark lichtverschmutzter innerstädtischer Himmel):

  • Klasse 1 (hervorragender dunkler Nachthimmel)
  • Klasse 2 (typischer dunkler Nachthimmel)
  • Klasse 3 (ländlicher Himmel)
  • Klasse 4 ("Übergang" zwischen ländlichen Regionen und Stadt)
  • Klasse 5 (vorstädtischer Nachthimmel)
  • Klasse 6 (heller, vorstädtischer Nachthimmel)
  • Klasse 7 (ländlicher Himmel)
  • Klasse 8 (städtischer Himmel)
  • Klasse 9 (innerstädtischer Himmel)

  • Die einzelnen Klassen beschreiben spezifisch Beobachtungsbedingungen, die dabei helfen, die Sichtverhältnisse an verschiedenen Standorten zu beurteilen und miteinander zu vergleichen.

    Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit, ist es unerlässlich, Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung zu ergreifen. In diesem Zusammenhang spielen gesetzliche Regelungen eine wichtige Rolle.

    „In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches unmittelbar als Ziel die Bekämpfung oder Beschränkung der Umweltverschmutzung durch Licht verfolgt.“ (Bundestag: siehe Quellenverzeichnis)

    Dennoch existieren verschiedene Vorschriften, die unmittelbar Einfluss auf die Vermeidung von Lichtimmissionen haben. Auf Bundesebene treffen vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu. Diese Gesetze regeln jedoch nicht direkt die Lichtverschmutzung, sondern sehen diese als eine negative Umwelteinwirkung, und schließen diese somit mit ein.


    Anders als in Deutschland, existieren in anderen Ländern eigene Gesetze zur Bekämpfung der Lichtverschmutzung:

    Tschechien führte schon 2002 als erstes Land weltweit ein nationales Gesetz ein, das Maßnahmen zur direkten Reduzierung von Lichtverschmutzung vorschreibt, z. B. das Abschirmen von Straßenlaternen.

    In Spanien gibt es ebenfalls schon seit 1988 das „Ley de Cielo“, ein Gesetz, das die Außenbeleuchtung auf den kanarischen Inseln kontrolliert.

    Italien hat in 15 Regionen Gesetze erlassen, die sich gegen Lichtverschmutzung richten, beispielsweise in Städten wie Mailand und Rom.

    Auch Slowenien hat strenge Vorschriften, die den Lichtstrom im oberen Halbraum auf null Prozent begrenzen sollen.